Hinweis: Energieausweise werden für das ganze Gebäude ausgestellt, nicht für einzelne Wohnungen. Gehört Ihnen nur eine Wohnung, machen Sie die Angaben bitte für das gesamte Gebäude.
Ursprungsbaujahr des Hauses. Modernisierungen und Anbauten erfassen wir später.
Mehrfamilienhäuser beginnen bei 3 Wohnungen.
Nach WoFlV für gesamtes Gebäude; nicht die Gebäudenutzfläche und nicht einzelne Wohnungen.
Beheizter Keller wenn Wohnräume im Keller