Der Aufbau des Energieausweises
Energieausweise werden nach amtlichen Mustern ausgestellt, die die Bundesministerien im Bundesanzeiger bekannt machen (§ 85 Abs. 8 Gebäudemodernisierungsgesetz – GModG (bis 28.07.2026: Gebäudeenergiegesetz, GEG)). Der Ausweis für Wohngebäude hat nach dem Muster für Ausweise bis 31.12.2026 fünf Seiten:
Die Seiten des Energieausweises für Wohngebäude
Seite 1
- Inhalt
- Gebäudedaten, Registriernummer, Ablaufdatum, Anlass der Ausstellung
Seite 2
- Inhalt
- berechneter Energiebedarf (nur beim Bedarfsausweis ausgefüllt)
Seite 3
- Inhalt
- erfasster Energieverbrauch (nur beim Verbrauchsausweis ausgefüllt)
Seite 4
- Inhalt
- Modernisierungsempfehlungen
Seite 5
- Inhalt
- Erläuterungen zu den Angaben
| Seite | Inhalt |
|---|---|
| Seite 1 | Gebäudedaten, Registriernummer, Ablaufdatum, Anlass der Ausstellung |
| Seite 2 | berechneter Energiebedarf (nur beim Bedarfsausweis ausgefüllt) |
| Seite 3 | erfasster Energieverbrauch (nur beim Verbrauchsausweis ausgefüllt) |
| Seite 4 | Modernisierungsempfehlungen |
| Seite 5 | Erläuterungen zu den Angaben |
Seite 1: die Gebäudedaten
Wichtige Angaben auf Seite 1 (§ 85 Abs. 1 GModG, Ausweise bis 31.12.2026)
Registriernummer
- Was sie bedeutet
- von der Registrierstelle, derzeit dem DIBt, vergebene Nummer, die jeder neue Ausweis tragen muss (§ 98)
Gültig bis
- Was sie bedeutet
- Ablaufdatum, zehn Jahre nach Ausstellung (§ 79 Abs. 3)
Baujahr Gebäude und Wärmeerzeuger
- Was sie bedeutet
- Alter des Hauses und der Heizung
Gebäudenutzfläche
- Was sie bedeutet
- die Bezugsfläche aller Kennwerte; ist sie aus der Wohnfläche abgeleitet, steht ein Hinweis dabei
Wesentliche Energieträger
- Was sie bedeutet
- etwa Erdgas, Heizöl, Fernwärme oder Strom
Anlass der Ausstellung
- Was sie bedeutet
- zum Beispiel Verkauf, Vermietung oder Neubau
Datenerhebung
- Was sie bedeutet
- ob der Eigentümer oder der Aussteller die Daten erhoben hat
| Angabe | Was sie bedeutet |
|---|---|
| Registriernummer | von der Registrierstelle, derzeit dem DIBt, vergebene Nummer, die jeder neue Ausweis tragen muss (§ 98) |
| Gültig bis | Ablaufdatum, zehn Jahre nach Ausstellung (§ 79 Abs. 3) |
| Baujahr Gebäude und Wärmeerzeuger | Alter des Hauses und der Heizung |
| Gebäudenutzfläche | die Bezugsfläche aller Kennwerte; ist sie aus der Wohnfläche abgeleitet, steht ein Hinweis dabei |
| Wesentliche Energieträger | etwa Erdgas, Heizöl, Fernwärme oder Strom |
| Anlass der Ausstellung | zum Beispiel Verkauf, Vermietung oder Neubau |
| Datenerhebung | ob der Eigentümer oder der Aussteller die Daten erhoben hat |
Die Effizienzklassen A+ bis H
Für Wohngebäude gibt der Ausweis eine Energieeffizienzklasse an. Sie ergibt sich unmittelbar aus dem Endenergieverbrauch oder dem Endenergiebedarf (§ 86 Abs. 2). Die Grenzwerte stehen in Anlage 10 des Gesetzes.
Grenzwerte nach Anlage 10 GModG
A+
- Endenergie in kWh/(m²·a)
- ≤ 30
A
- Endenergie in kWh/(m²·a)
- ≤ 50
B
- Endenergie in kWh/(m²·a)
- ≤ 75
C
- Endenergie in kWh/(m²·a)
- ≤ 100
D
- Endenergie in kWh/(m²·a)
- ≤ 130
E
- Endenergie in kWh/(m²·a)
- ≤ 160
F
- Endenergie in kWh/(m²·a)
- ≤ 200
G
- Endenergie in kWh/(m²·a)
- ≤ 250
H
- Endenergie in kWh/(m²·a)
- > 250
| Klasse | Endenergie in kWh/(m²·a) |
|---|---|
| A+ | ≤ 30 |
| A | ≤ 50 |
| B | ≤ 75 |
| C | ≤ 100 |
| D | ≤ 130 |
| E | ≤ 160 |
| F | ≤ 200 |
| G | ≤ 250 |
| H | > 250 |
Endenergie und Primärenergie
- Endenergie ist die Energie, die dem Gebäude für Heizung und Warmwasser geliefert wird: das Gas, das Heizöl, die Fernwärme oder der Strom. Sie entspricht grob dem, was auf Ihrer Rechnung steht, und bestimmt die Effizienzklasse.
- Primärenergie berücksichtigt zusätzlich die vorgelagerte Kette aus Gewinnung, Umwandlung, Speicherung und Verteilung. Dafür wird die Endenergie je Energieträger mit einem Primärenergiefaktor multipliziert (§ 22 in Verbindung mit Anlage 4).
- Treibhausgasemissionen gibt der Ausweis in Kilogramm CO₂-Äquivalent pro Quadratmeter und Jahr an (§ 85 Abs. 6 in Verbindung mit Anlage 9).
Primärenergiefaktoren nach Anlage 4 GModG, Auswahl
Heizöl, Erdgas, Flüssiggas
- bis 31.12.2026
- 1,1
- ab 1.1.2027
- 1,1
Strom aus dem Netz
- bis 31.12.2026
- 1,8
- ab 1.1.2027
- 1,5
Holz, feste Biomasse
- bis 31.12.2026
- 0,2
- ab 1.1.2027
- 0,7
Solarthermie, Umgebungswärme
- bis 31.12.2026
- 0,0
- ab 1.1.2027
- 0,0
| Energieträger | bis 31.12.2026 | ab 1.1.2027 |
|---|---|---|
| Heizöl, Erdgas, Flüssiggas | 1,1 | 1,1 |
| Strom aus dem Netz | 1,8 | 1,5 |
| Holz, feste Biomasse | 0,2 | 0,7 |
| Solarthermie, Umgebungswärme | 0,0 | 0,0 |
Die Zahlen richtig einordnen
- Bezugsfläche: Alle Werte beziehen sich auf die Gebäudenutzfläche, nicht auf die Wohnfläche. Ist sie unbekannt, darf sie beim Verbrauchsausweis mit dem 1,2-Fachen der Wohnfläche angesetzt werden, bei Häusern mit bis zu zwei Wohnungen und beheiztem Keller mit dem 1,35-Fachen (§ 82 Abs. 2).
- Verbrauchsausweis: Bis 31.12.2026 wird der Verbrauch für die Heizung witterungsbereinigt (§ 82 Abs. 3), und der Kennwert hängt vom Verhalten der Bewohner ab. Ab 2027 wird der gesamte Verbrauch witterungsbereinigt und auf genormte Nutzungsbedingungen (DIN/TS 18599-10) normalisiert (§ 82 Abs. 3 neu). Bei dezentralem Warmwasser mit unbekanntem Verbrauch kommen bis 31.12.2026 pauschal 20 kWh/(m²·a) hinzu (§ 82 Abs. 2).
- Bedarfsausweis: Er rechnet mit genormten Bedingungen und ist deshalb unabhängig von den Bewohnern.
- Nicht direkt vergleichbar: Ein Verbrauchskennwert und ein Bedarfskennwert beruhen auf verschiedenen Grundlagen. Vergleichen Sie am besten Ausweise gleicher Art.
Rechenbeispiel: vom Kennwert zur Jahresmenge
- Kennwert
- 142 kWh/(m²·a) Endenergie (Klasse E)
- Fläche
- 180 m² Gebäudenutzfläche
- Ergebnis
- 142 × 180 = 25.560 kWh Endenergie pro Jahr
- Hinweis
- Beispielwerte; die Kosten ergeben sich aus Ihrem Energiepreis und Ihrem Verbrauch
Seite 4: die Empfehlungen
Auf Seite 4 stehen die Modernisierungsempfehlungen. Sie gehören zu jedem Ausweis für ein bestehendes Gebäude (§ 85 Abs. 4), es sei denn, Maßnahmen sind nicht möglich (§ 84 Abs. 2); ab 2027 auch nicht, wenn die Gesamtenergieeffizienz der Klasse A entspricht (§ 84 Abs. 1 neu). Verbindlich sind sie nicht. Was sie bedeuten und wie Sie sie nutzen, erklärt der Ratgeber Modernisierungsempfehlungen.
Was sich ab 1. Januar 2027 ändert
Häufige Fragen
Welche Effizienzklasse ist gut?
Je weiter vorn im Alphabet, desto sparsamer: A+ steht für höchstens 30 kWh/(m²·a) Endenergie, H für mehr als 250. Eine allgemeine Grenze zwischen gut und schlecht legt das Gesetz nicht fest.
Was bedeutet kWh/(m²·a)?
Kilowattstunden pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche und Jahr. Die Einheit macht Gebäude unterschiedlicher Größe vergleichbar.
Kann ich aus dem Ausweis meine Heizkosten ablesen?
Nur grob. Multiplizieren Sie den Endenergiekennwert mit der Gebäudenutzfläche und Ihrem Energiepreis. Der tatsächliche Verbrauch hängt aber von Nutzung, Wetter und Preisen ab.
Warum ist Seite 2 oder 3 meines Ausweises leer?
Seite 2 gehört zum Bedarfsausweis, Seite 3 zum Verbrauchsausweis. Ein Ausweis wird als eine der beiden Arten ausgestellt; die Seite der anderen Art bleibt deshalb in der Regel leer.
Warum ist die Primärenergie höher oder niedriger als die Endenergie?
Weil jeder Energieträger einen eigenen Primärenergiefaktor hat. Bei Strom aus dem Netz liegt er bis Ende 2026 bei 1,8 und ab 2027 bei 1,5, bei Holz bis Ende 2026 bei 0,2 und ab 2027 bei 0,7 (Anlage 4 GModG).
Was sind die Vergleichswerte im Ausweis?
Bei Ausweisen bis Ende 2026 zeigt der Ausweis neben Ihrem Kennwert Vergleichswerte für die Endenergie (§ 85 Abs. 2 Nr. 6 und Abs. 3 Nr. 5 GModG). Sie dienen der Orientierung, wo Ihr Gebäude gegenüber anderen Gebäudearten liegt, und sind keine Grenzwerte.