Ratgeber · Ausweis verstehen

Energieausweis lesen: Effizienzklassen, Endenergie und Primärenergie erklärt

Ein Energieausweis enthält viele Zahlen, aber für die meisten Leser zählen drei: die Effizienzklasse, der Endenergiekennwert und der Primärenergiekennwert. Dieser Ratgeber erklärt den Aufbau des Ausweises, die Klassen A+ bis H und den Unterschied zwischen End- und Primärenergie, und zeigt an einem Beispiel, wie Sie die Werte einordnen.

  • Aktualisiert am
  • 7 Min. Lesezeit
  • Rechtsstand 27. September 2026

Das Wichtigste in Kürze

Effizienzklasse
A+ (sehr sparsam) bis H, nach Endenergie
Endenergie
Energie, die das Gebäude geliefert bekommt
Primärenergie
zusätzlich Gewinnung, Umwandlung und Transport
Einheit
kWh pro m² Gebäudenutzfläche und Jahr

Der Aufbau des Energieausweises

Energieausweise werden nach amtlichen Mustern ausgestellt, die die Bundesministerien im Bundesanzeiger bekannt machen (§ 85 Abs. 8 Gebäudemodernisierungsgesetz – GModG (bis 28.07.2026: Gebäudeenergiegesetz, GEG)). Der Ausweis für Wohngebäude hat nach dem Muster für Ausweise bis 31.12.2026 fünf Seiten:

Die Seiten des Energieausweises für Wohngebäude

  • Seite 1

    Inhalt
    Gebäudedaten, Registriernummer, Ablaufdatum, Anlass der Ausstellung
  • Seite 2

    Inhalt
    berechneter Energiebedarf (nur beim Bedarfsausweis ausgefüllt)
  • Seite 3

    Inhalt
    erfasster Energieverbrauch (nur beim Verbrauchsausweis ausgefüllt)
  • Seite 4

    Inhalt
    Modernisierungsempfehlungen
  • Seite 5

    Inhalt
    Erläuterungen zu den Angaben
Ist Seite 2 oder Seite 3 leer oder ausgegraut, ist das kein Fehler: Ein Ausweis wird als Bedarfs- oder als Verbrauchsausweis ausgestellt. Das Gesetz erlaubt zusätzlich, beide Werte anzugeben (§ 79 Abs. 1).

Seite 1: die Gebäudedaten

Wichtige Angaben auf Seite 1 (§ 85 Abs. 1 GModG, Ausweise bis 31.12.2026)

  • Registriernummer

    Was sie bedeutet
    von der Registrierstelle, derzeit dem DIBt, vergebene Nummer, die jeder neue Ausweis tragen muss (§ 98)
  • Gültig bis

    Was sie bedeutet
    Ablaufdatum, zehn Jahre nach Ausstellung (§ 79 Abs. 3)
  • Baujahr Gebäude und Wärmeerzeuger

    Was sie bedeutet
    Alter des Hauses und der Heizung
  • Gebäudenutzfläche

    Was sie bedeutet
    die Bezugsfläche aller Kennwerte; ist sie aus der Wohnfläche abgeleitet, steht ein Hinweis dabei
  • Wesentliche Energieträger

    Was sie bedeutet
    etwa Erdgas, Heizöl, Fernwärme oder Strom
  • Anlass der Ausstellung

    Was sie bedeutet
    zum Beispiel Verkauf, Vermietung oder Neubau
  • Datenerhebung

    Was sie bedeutet
    ob der Eigentümer oder der Aussteller die Daten erhoben hat

Die Effizienzklassen A+ bis H

Für Wohngebäude gibt der Ausweis eine Energieeffizienzklasse an. Sie ergibt sich unmittelbar aus dem Endenergieverbrauch oder dem Endenergiebedarf (§ 86 Abs. 2). Die Grenzwerte stehen in Anlage 10 des Gesetzes.

Energieeffizienzklassen für WohngebäudeDie neun Klassen nach Anlage 10: A+ bis 30, A bis 50, B bis 75, C bis 100, D bis 130, E bis 160, F bis 200, G bis 250 und H über 250 Kilowattstunden Endenergie pro Quadratmeter und Jahr. Ein Beispielgebäude mit 142 Kilowattstunden liegt in Klasse E.A+≤ 30 kWhA≤ 50 kWhB≤ 75 kWhC≤ 100 kWhD≤ 130 kWhE≤ 160 kWh142 kWhF≤ 200 kWhG≤ 250 kWhH> 250 kWh
Energieeffizienzklassen für Wohngebäude nach Anlage 10 GModG. Ein Beispielgebäude mit 142 kWh/(m²·a) liegt in Klasse E.

Grenzwerte nach Anlage 10 GModG

  • A+

    Endenergie in kWh/(m²·a)
    ≤ 30
  • A

    Endenergie in kWh/(m²·a)
    ≤ 50
  • B

    Endenergie in kWh/(m²·a)
    ≤ 75
  • C

    Endenergie in kWh/(m²·a)
    ≤ 100
  • D

    Endenergie in kWh/(m²·a)
    ≤ 130
  • E

    Endenergie in kWh/(m²·a)
    ≤ 160
  • F

    Endenergie in kWh/(m²·a)
    ≤ 200
  • G

    Endenergie in kWh/(m²·a)
    ≤ 250
  • H

    Endenergie in kWh/(m²·a)
    > 250
Die Klasse sagt nichts über den Zustand einzelner Bauteile. Sie fasst den gesamten Energiekennwert in einer Stufe zusammen.

Endenergie und Primärenergie

  • Endenergie ist die Energie, die dem Gebäude für Heizung und Warmwasser geliefert wird: das Gas, das Heizöl, die Fernwärme oder der Strom. Sie entspricht grob dem, was auf Ihrer Rechnung steht, und bestimmt die Effizienzklasse.
  • Primärenergie berücksichtigt zusätzlich die vorgelagerte Kette aus Gewinnung, Umwandlung, Speicherung und Verteilung. Dafür wird die Endenergie je Energieträger mit einem Primärenergiefaktor multipliziert (§ 22 in Verbindung mit Anlage 4).
  • Treibhausgasemissionen gibt der Ausweis in Kilogramm CO₂-Äquivalent pro Quadratmeter und Jahr an (§ 85 Abs. 6 in Verbindung mit Anlage 9).

Primärenergiefaktoren nach Anlage 4 GModG, Auswahl

  • Heizöl, Erdgas, Flüssiggas

    bis 31.12.2026
    1,1
    ab 1.1.2027
    1,1
  • Strom aus dem Netz

    bis 31.12.2026
    1,8
    ab 1.1.2027
    1,5
  • Holz, feste Biomasse

    bis 31.12.2026
    0,2
    ab 1.1.2027
    0,7
  • Solarthermie, Umgebungswärme

    bis 31.12.2026
    0,0
    ab 1.1.2027
    0,0
Die Werte ab 2027 stehen in Anlage 4 in der Fassung von BGBl. 2026 I Nr. 226, Art. 2 Nr. 50. Deshalb können End- und Primärenergie weit auseinanderliegen: Eine Holzheizung hat einen niedrigeren Primärenergiekennwert als eine Gasheizung, eine Stromdirektheizung einen höheren.

Die Zahlen richtig einordnen

  • Bezugsfläche: Alle Werte beziehen sich auf die Gebäudenutzfläche, nicht auf die Wohnfläche. Ist sie unbekannt, darf sie beim Verbrauchsausweis mit dem 1,2-Fachen der Wohnfläche angesetzt werden, bei Häusern mit bis zu zwei Wohnungen und beheiztem Keller mit dem 1,35-Fachen (§ 82 Abs. 2).
  • Verbrauchsausweis: Bis 31.12.2026 wird der Verbrauch für die Heizung witterungsbereinigt (§ 82 Abs. 3), und der Kennwert hängt vom Verhalten der Bewohner ab. Ab 2027 wird der gesamte Verbrauch witterungsbereinigt und auf genormte Nutzungsbedingungen (DIN/TS 18599-10) normalisiert (§ 82 Abs. 3 neu). Bei dezentralem Warmwasser mit unbekanntem Verbrauch kommen bis 31.12.2026 pauschal 20 kWh/(m²·a) hinzu (§ 82 Abs. 2).
  • Bedarfsausweis: Er rechnet mit genormten Bedingungen und ist deshalb unabhängig von den Bewohnern.
  • Nicht direkt vergleichbar: Ein Verbrauchskennwert und ein Bedarfskennwert beruhen auf verschiedenen Grundlagen. Vergleichen Sie am besten Ausweise gleicher Art.

Rechenbeispiel: vom Kennwert zur Jahresmenge

Kennwert
142 kWh/(m²·a) Endenergie (Klasse E)
Fläche
180 m² Gebäudenutzfläche
Ergebnis
142 × 180 = 25.560 kWh Endenergie pro Jahr
Hinweis
Beispielwerte; die Kosten ergeben sich aus Ihrem Energiepreis und Ihrem Verbrauch

Seite 4: die Empfehlungen

Auf Seite 4 stehen die Modernisierungsempfehlungen. Sie gehören zu jedem Ausweis für ein bestehendes Gebäude (§ 85 Abs. 4), es sei denn, Maßnahmen sind nicht möglich (§ 84 Abs. 2); ab 2027 auch nicht, wenn die Gesamtenergieeffizienz der Klasse A entspricht (§ 84 Abs. 1 neu). Verbindlich sind sie nicht. Was sie bedeuten und wie Sie sie nutzen, erklärt der Ratgeber Modernisierungsempfehlungen.

Was sich ab 1. Januar 2027 ändert

Häufige Fragen

Welche Effizienzklasse ist gut?

Je weiter vorn im Alphabet, desto sparsamer: A+ steht für höchstens 30 kWh/(m²·a) Endenergie, H für mehr als 250. Eine allgemeine Grenze zwischen gut und schlecht legt das Gesetz nicht fest.

Was bedeutet kWh/(m²·a)?

Kilowattstunden pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche und Jahr. Die Einheit macht Gebäude unterschiedlicher Größe vergleichbar.

Kann ich aus dem Ausweis meine Heizkosten ablesen?

Nur grob. Multiplizieren Sie den Endenergiekennwert mit der Gebäudenutzfläche und Ihrem Energiepreis. Der tatsächliche Verbrauch hängt aber von Nutzung, Wetter und Preisen ab.

Warum ist Seite 2 oder 3 meines Ausweises leer?

Seite 2 gehört zum Bedarfsausweis, Seite 3 zum Verbrauchsausweis. Ein Ausweis wird als eine der beiden Arten ausgestellt; die Seite der anderen Art bleibt deshalb in der Regel leer.

Warum ist die Primärenergie höher oder niedriger als die Endenergie?

Weil jeder Energieträger einen eigenen Primärenergiefaktor hat. Bei Strom aus dem Netz liegt er bis Ende 2026 bei 1,8 und ab 2027 bei 1,5, bei Holz bis Ende 2026 bei 0,2 und ab 2027 bei 0,7 (Anlage 4 GModG).

Was sind die Vergleichswerte im Ausweis?

Bei Ausweisen bis Ende 2026 zeigt der Ausweis neben Ihrem Kennwert Vergleichswerte für die Endenergie (§ 85 Abs. 2 Nr. 6 und Abs. 3 Nr. 5 GModG). Sie dienen der Orientierung, wo Ihr Gebäude gegenüber anderen Gebäudearten liegt, und sind keine Grenzwerte.