Häufige Fragen (FAQ)
Häufige Fragen zum Energieausweis
Die Antworten aus unseren Produktseiten und dem Ratgeber an einem Ort, nach Themen sortiert. Zu jeder Antwort führt ein Link zur ausführlichen Erklärung.
Bestellung, Lieferung & Garantie
Ist ein online erstellter Energieausweis rechtsgültig?
Ja, absolut. Ein online erstellter Energieausweis ist genauso rechtsgültig wie ein vom Energieberater vor Ort erstellter Ausweis. Er wird von einem nach §88 GEG qualifizierten Aussteller unterzeichnet und beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) mit einer offiziellen Registriernummer registriert.
Welchen Energieausweis benötige ich?
Wohngebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, benötigen einen Bedarfsausweis – außer das Gebäude erfüllt bereits das Wärmeschutzniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977. Für alle anderen Wohngebäude haben Sie die freie Wahl zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis. Unsere Entscheidungshilfe weiter oben zeigt Ihnen die Zuordnung nach Baujahr und Wohneinheiten.
Welche Unterlagen benötige ich?
Für den Verbrauchsausweis: Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre sowie Gebäudedaten (Baujahr, Wohnfläche, Heizungsanlage). Für den Bedarfsausweis zusätzlich: Grundrisse, Konstruktionsdetails sowie Informationen zu Fenstern und Dämmung.
Was passiert, wenn ich falsche Angaben mache?
Jede Bestellung durchläuft eine automatische Plausibilitätsprüfung. Auffällige Werte werden vor der Ausstellung von unserem Aussteller manuell geprüft — Sie werden bei Bedarf zur Korrektur kontaktiert. Wer als Eigentümer vorsätzlich oder leichtfertig falsche Gebäudedaten bereitstellt, handelt nach § 108 GEG ordnungswidrig; das Bußgeld kann bis 10.000 € betragen. Bei guter Datenlage erhalten Sie den korrekten Ausweis ohne Rückfrage.
Wie schnell erhalte ich den Energieausweis?
Ihr Verbrauchsausweis wird innerhalb von 48 Stunden an Werktagen (Mo.-Fr.) per E-Mail versendet. Ihr Bedarfsausweis wird nach Zahlung und vollständigen Angaben fachlich bearbeitet und innerhalb von 2 Werktagen per E-Mail versendet. Für beide Ausweisarten ist die Option "Express heute oder am nächsten Werktag" optional. Rückfragen oder fehlende Angaben können die Bearbeitung verlängern.
Kann ich den Ausweis zurückgeben?
Ja. Mit unserer 14-Tage-Geld-zurück-Garantie erstatten wir Ihnen auf Wunsch den vollen gezahlten Betrag, wenn Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf bei uns melden — auch wenn der Ausweis bereits geliefert und beim DIBt registriert ist. Eine kurze E-Mail an support@express-energieausweis.com genügt, eine Begründung ist nicht nötig. Ihr gesetzliches Widerrufsrecht bleibt davon unberührt; die Einzelheiten stehen in § 8 unserer AGB und in der Widerrufsbelehrung.
Warum ist Seite 2 oder 3 meines Energieausweises ausgegraut?
Das ist korrekt und so vorgesehen: Das amtliche Formular enthält Seiten für Bedarfs- und Verbrauchsausweis, Ihr Gebäude erhält aber nur eine der beiden Ausweisarten. Beim Bedarfsausweis ist deshalb die Seite zum erfassten Energieverbrauch ausgegraut; beim Verbrauchsausweis die Seite zum berechneten Energiebedarf. Die ausgegraute Seite ist weder unvollständig noch fehlerhaft, sondern für Ihren Ausweistyp nicht relevant.
Warum stehen Dämmung oder neue Fenster nicht einzeln im Energieausweis?
Ein Energieausweis ist kein Bauteil- oder Sanierungsprotokoll. Deshalb werden Maßnahmen wie eine gedämmte Fassade, ein gedämmtes Dach oder neue Fenster im amtlichen Formular nicht einzeln aufgelistet. Beim Bedarfsausweis fließen die angegebenen Eigenschaften von Fassade, Dach oder Fenstern in die Berechnung und die ausgewiesenen Kennwerte ein; beim Verbrauchsausweis beruhen die Kennwerte auf dem tatsächlichen Energieverbrauch des Gebäudes. Dass eine Maßnahme nicht wörtlich genannt ist, bedeutet daher nicht, dass Ihre Angaben übersehen wurden.
Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis
Was passiert, wenn mir einzelne Verbrauchswerte fehlen?
Starten Sie nur, wenn die drei Abrechnungsperioden vollständig vorliegen. Fehlen Werte, kann ein Bedarfsausweis die passendere Route sein.
Ist der Verbrauchsausweis online genauso gültig?
Ja. Entscheidend ist, dass der Ausweis nach GEG erstellt, fachlich geprüft und beim DIBt registriert wird.
Kann ich den Ausweis für einen kurzfristigen Termin nutzen?
Ja. Der Verbrauchsausweis ist für eilige Fälle geeignet; bei der Bestellung können Sie die Express-Lieferung hinzubuchen.
Warum ist der Bedarfsausweis umfangreicher?
Er berechnet den Energiebedarf aus Gebäudedaten. Dafür werden mehr Angaben benötigt, das Ergebnis ist aber unabhängiger vom Verbrauch einzelner Bewohner.
Brauche ich Grundrisse oder Bauteilinformationen?
Hilfreich sind Grundrisse, Flächenangaben und Informationen zu Fenstern, Dach, Keller, Dämmung und Heizung. Das Formular zeigt die Angaben Schritt für Schritt.
Kann ich starten, wenn mein Gebäude ein Sonderfall ist?
Ja. Das Bestellformular erkennt bestimmte Sonderfälle und leitet diese ohne Zahlung in eine individuelle Einschätzung weiter.
Ausweisart & Kosten
Welcher Energieausweis ist besser?
Das Gesetz lässt beide Arten zu (§ 79 Abs. 1); wo es keine Art vorschreibt, erfüllt jede die Pflicht. Der Bedarfsausweis beschreibt das Gebäude unabhängig von den Bewohnern, der Verbrauchsausweis zeigt den tatsächlichen Verbrauch. Welcher passt, hängt vom Gebäude und von den vorhandenen Daten ab.
Mehr dazu: Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis: Welcher Energieausweis passt?
Zählt das Baujahr oder das Datum des Bauantrags?
Das Datum des Bauantrags. Bei Ausweisen bis Ende 2026 ist maßgeblich, ob er vor dem 1. November 1977 gestellt wurde (§ 80 Abs. 3 Satz 2 GModG); ab 2027 entfällt die Regel.
Mehr dazu: Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis: Welcher Energieausweis passt?
Darf ich immer einen Bedarfsausweis nehmen?
Ja. Das Gesetz schreibt in bestimmten Fällen den Bedarfsausweis vor, verbietet ihn aber nie. Wo Sie die Wahl haben, ist auch der Bedarfsausweis zulässig.
Mehr dazu: Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis: Welcher Energieausweis passt?
Was, wenn mir keine drei Jahre Verbrauchsdaten vorliegen?
Dann ist nach heutigem Recht kein Verbrauchsausweis möglich; Sie brauchen einen Bedarfsausweis. Für Ausweise ab 2027 genügen zwei Jahre, jährlich nach Energieträgern getrennt.
Mehr dazu: Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis: Welcher Energieausweis passt?
Gilt die 1977-Regel auch nach 2026?
Nein. Für Ausweise, die ab dem 1. Januar 2027 ausgestellt werden, entfällt sie. Dann können Sie für Gebäude, die ausschließlich Wohnzwecken dienen, frei wählen.
Mehr dazu: Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis: Welcher Energieausweis passt?
Was kostet ein Energieausweis online?
Bei uns kostet der Verbrauchsausweis ab 59 € und der Bedarfsausweis ab 99 €, jeweils inklusive Mehrwertsteuer und Registriernummer (derzeit vom DIBt vergeben).
Mehr dazu: Was kostet ein Energieausweis? Preise, Unterschiede und was enthalten ist
Warum ist der Bedarfsausweis teurer?
Er beruht auf einer Berechnung aus vielen Gebäudedaten: Maße, Wände, Dach, Fenster und Heizung. Der Verbrauchsausweis wertet dagegen vorhandene Verbrauchsabrechnungen aus.
Mehr dazu: Was kostet ein Energieausweis? Preise, Unterschiede und was enthalten ist
Kann ich die Kosten auf meine Mieter umlegen?
In der Regel nicht. Der Energieausweis ist in der Betriebskostenverordnung nicht als umlagefähige Kostenart aufgeführt. Im Einzelfall klären Sie Fragen zum Mietvertrag mit einer Rechtsberatung.
Mehr dazu: Was kostet ein Energieausweis? Preise, Unterschiede und was enthalten ist
Kostet die Registriernummer extra?
Bei uns nicht: Die Registriernummer ist im Preis enthalten. Bei anderen Anbietern lohnt es sich, danach zu fragen.
Mehr dazu: Was kostet ein Energieausweis? Preise, Unterschiede und was enthalten ist
Ist ein günstiger Online-Ausweis weniger wert?
Nein. Entscheidend ist, dass der Ausweis nach dem Gesetz erstellt, mit Registriernummer versehen und nach dem amtlichen Muster ausgestellt wird. Der Weg der Datenerhebung ändert daran nichts.
Mehr dazu: Was kostet ein Energieausweis? Preise, Unterschiede und was enthalten ist
Lohnt sich der teurere Bedarfsausweis, wenn ich wählen darf?
Das hängt vom Gebäude ab. Der Bedarfsausweis ist unabhängig vom Verhalten der Bewohner und zeigt eine kürzliche Modernisierung sofort; der Verbrauchsausweis ist günstiger, wenn vollständige Abrechnungen vorliegen. Eine Übersicht gibt der Ratgeber Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis.
Mehr dazu: Was kostet ein Energieausweis? Preise, Unterschiede und was enthalten ist
Pflichten & Recht
Brauche ich einen Energieausweis, wenn ich mein Haus selbst bewohne?
Nein, solange Sie es weder verkaufen noch vermieten, verpachten oder verleasen. Die Pflicht entsteht bei diesen Anlässen und beim Neubau (§ 80 GModG).
Mehr dazu: Energieausweis-Pflicht: Wann Sie einen Energieausweis brauchen
Muss der Energieausweis schon in der Immobilienanzeige stehen?
Liegt beim Schalten der Anzeige ein Energieausweis vor, muss die Anzeige die Pflichtangaben nach § 87 GModG enthalten. Bei Ausweisen bis Ende 2026 sind das Ausweisart, Endenergiekennwert, wesentlicher Energieträger, Baujahr und Effizienzklasse; bei neuen Ausweisen ab 2027 Ausweisart, Ausstellungsdatum, Jahres-Primärenergiebedarf, Effizienzklasse, Baujahr und Energieträger. Vorlegen müssen Sie den Ausweis spätestens bei der Besichtigung.
Mehr dazu: Energieausweis-Pflicht: Wann Sie einen Energieausweis brauchen
Reicht eine Kopie des Energieausweises?
Ja. Das Gesetz lässt ausdrücklich den Energieausweis oder eine Kopie genügen, bei der Besichtigung auch als Aushang oder ausgelegtes Exemplar (§ 80 Abs. 4).
Mehr dazu: Energieausweis-Pflicht: Wann Sie einen Energieausweis brauchen
Wer muss den Energieausweis vorlegen, der Eigentümer oder der Makler?
Das Gesetz nennt beide: den Verkäufer oder Vermieter und den Immobilienmakler. In der Praxis stellt der Eigentümer den Ausweis bereit und der Makler legt ihn bei der Besichtigung vor.
Mehr dazu: Energieausweis-Pflicht: Wann Sie einen Energieausweis brauchen
Wie hoch ist das Bußgeld ohne Energieausweis?
Bis zu 10.000 € nach § 108 GModG, wenn der Verstoß vorsätzlich oder leichtfertig geschieht. Die Behörde legt die Höhe im Einzelfall fest.
Mehr dazu: Energieausweis-Pflicht: Wann Sie einen Energieausweis brauchen
Brauche ich für ein denkmalgeschütztes Haus einen Energieausweis?
Nach heutigem Recht nicht für Verkauf und Vermietung (§ 79 Abs. 4 Satz 2). Ab 1. Januar 2027 steht diese Ausnahme nicht mehr ausdrücklich im Gesetz. Klären Sie den Einzelfall vor einem Verkauf oder einer Vermietung.
Mehr dazu: Energieausweis-Pflicht: Wann Sie einen Energieausweis brauchen
Brauche ich für meine Eigentumswohnung einen eigenen Energieausweis?
Nein. Der Energieausweis wird für das ganze Gebäude ausgestellt (§ 79 Abs. 2 GModG). Liegt ein gültiger Ausweis für das Haus vor, können Sie ihn für Ihre Wohnung nutzen.
Mehr dazu: Energieausweis für die Eigentumswohnung: Was Wohnungseigentümer wissen müssen
Kann ich den Energieausweis eines anderen Eigentümers verwenden?
Ja, wenn er für Ihr Gebäude ausgestellt wurde und noch gültig ist. Eine Kopie genügt für Vorlage und Übergabe.
Mehr dazu: Energieausweis für die Eigentumswohnung: Was Wohnungseigentümer wissen müssen
Wer bezahlt den Energieausweis in der WEG?
Das regelt nicht das GModG, sondern das Wohnungseigentumsrecht und die Vereinbarungen Ihrer Gemeinschaft. Klären Sie mit der Verwaltung, ob die Gemeinschaft den Ausweis beauftragt und wie die Kosten verteilt werden.
Mehr dazu: Energieausweis für die Eigentumswohnung: Was Wohnungseigentümer wissen müssen
Welche Daten brauche ich für den Energieausweis meiner Wohnung?
Die Daten des ganzen Gebäudes: beim Verbrauchsausweis den Verbrauch des Hauses aus 36 Monaten (für Ausweise ab 2027: zwei Jahre, nach Energieträgern getrennt), beim Bedarfsausweis Maße, Bauteile und Heizung. Eine Übersicht gibt die Unterlagen-Checkliste.
Mehr dazu: Energieausweis für die Eigentumswohnung: Was Wohnungseigentümer wissen müssen
Was, wenn die Verwaltung keine Daten herausgibt?
Das GModG regelt keinen ausdrücklichen Anspruch gegen die Verwaltung. Sprechen Sie Verwaltung oder Beirat an und holen Sie bei Bedarf rechtlichen Rat ein.
Mehr dazu: Energieausweis für die Eigentumswohnung: Was Wohnungseigentümer wissen müssen
Unterlagen & Praxis
Brauche ich Baupläne für den Verbrauchsausweis?
In der Regel nicht. Für den Verbrauchsausweis genügen die Grunddaten des Gebäudes und die Verbrauchsabrechnungen. Baupläne helfen vor allem beim Bedarfsausweis.
Mehr dazu: Unterlagen für den Energieausweis: die Checkliste zum Ausdrucken
Was, wenn ich keine Heizkostenabrechnung habe?
Abrechnungen der Energielieferanten oder sachgerechte Verbrauchsmessungen sind ebenfalls zulässig (§ 82 Abs. 4). Fehlen Verbrauchsdaten ganz, ist ein Bedarfsausweis nötig.
Mehr dazu: Unterlagen für den Energieausweis: die Checkliste zum Ausdrucken
Wie alt dürfen die Verbrauchsdaten sein?
Bei Ausweisen bis Ende 2026 müssen die Daten einen zusammenhängenden Zeitraum von 36 Monaten abdecken; für Ausweise ab 2027 genügen zwei Jahre. In beiden Fällen darf das Ende der jüngsten Abrechnungsperiode höchstens 18 Monate zurückliegen.
Mehr dazu: Unterlagen für den Energieausweis: die Checkliste zum Ausdrucken
Was, wenn ich das Baujahr der Heizung nicht kenne?
Schauen Sie auf das Typenschild am Gerät oder in das Messprotokoll des Schornsteinfegers. Bei Fernwärme zählt das Baujahr der Übergabestation.
Mehr dazu: Unterlagen für den Energieausweis: die Checkliste zum Ausdrucken
Wer haftet, wenn meine Angaben falsch sind?
Stellen Sie die Daten bereit, müssen Sie für ihre Richtigkeit sorgen (§ 83 Abs. 3 GModG). Vorsätzlich oder leichtfertig falsche Angaben können ein Bußgeld von bis zu 10.000 € nach sich ziehen.
Mehr dazu: Unterlagen für den Energieausweis: die Checkliste zum Ausdrucken
Darf ich fehlende Angaben schätzen?
Für Bauteile und Anlagen erlaubt das Gesetz Vereinfachungen: ein vereinfachtes Aufmaß und gesicherte Erfahrungswerte für vergleichbare Altersklassen (§ 38 Abs. 4). Verbrauchsdaten dagegen müssen aus Abrechnungen oder sachgerechten Messungen stammen (§ 82 Abs. 4). Geben Sie an, was Sie nicht wissen, statt zu raten.
Mehr dazu: Unterlagen für den Energieausweis: die Checkliste zum Ausdrucken
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Zehn Jahre ab Ausstellung (§ 79 Abs. 3 GModG). Das Ablaufdatum steht im Ausweis unter „Gültig bis“.
Mehr dazu: Wie lange ist ein Energieausweis gültig? Gültigkeit und Verlängerung
Kann man einen Energieausweis verlängern?
Nein. Nach Ablauf brauchen Sie einen neuen Ausweis mit neuer Registriernummer, sobald ein Verkauf oder eine Vermietung ansteht, ab 2027 auch bei einer Vertragsverlängerung.
Mehr dazu: Wie lange ist ein Energieausweis gültig? Gültigkeit und Verlängerung
Bleibt der Energieausweis beim Verkauf des Hauses gültig?
Ja. Der Ausweis gehört zum Gebäude. Der Käufer erhält ihn oder eine Kopie und kann ihn bis zum Ablaufdatum nutzen.
Mehr dazu: Wie lange ist ein Energieausweis gültig? Gültigkeit und Verlängerung
Muss ich nach dem Einbau einer neuen Heizung einen neuen Ausweis machen?
Nicht automatisch. Vorzeitig ungültig wird der Ausweis nur bei einer umfassenden Änderung, für die das ganze Gebäude neu berechnet wird (§ 80 Abs. 2). Ein neuer Ausweis kann sich trotzdem lohnen, weil er den verbesserten Zustand zeigt.
Mehr dazu: Wie lange ist ein Energieausweis gültig? Gültigkeit und Verlängerung
Ist mein Energieausweis nach der Umbenennung des GEG noch gültig?
Ja. Die Umbenennung in Gebäudemodernisierungsgesetz am 29. Juli 2026 und die neuen Regeln ab 2027 ändern nichts an der Gültigkeit bestehender Ausweise.
Mehr dazu: Wie lange ist ein Energieausweis gültig? Gültigkeit und Verlängerung
Gilt mein älterer Ausweis nach der EnEV noch?
Ja, bis zu seinem Ablaufdatum. Auch Ausweise nach der früheren Energieeinsparverordnung (EnEV) wurden für zehn Jahre ausgestellt; bis zum 1. Mai 2021 durften sie in bestimmten Fällen noch nach EnEV-Regeln erstellt werden (§ 112 Abs. 2 GModG). Welche Vorschrift angewandt wurde, steht im Ausweis.
Mehr dazu: Wie lange ist ein Energieausweis gültig? Gültigkeit und Verlängerung
Ausweis verstehen
Welche Effizienzklasse ist gut?
Je weiter vorn im Alphabet, desto sparsamer: A+ steht für höchstens 30 kWh/(m²·a) Endenergie, H für mehr als 250. Eine allgemeine Grenze zwischen gut und schlecht legt das Gesetz nicht fest.
Mehr dazu: Energieausweis lesen: Effizienzklassen, Endenergie und Primärenergie erklärt
Was bedeutet kWh/(m²·a)?
Kilowattstunden pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche und Jahr. Die Einheit macht Gebäude unterschiedlicher Größe vergleichbar.
Mehr dazu: Energieausweis lesen: Effizienzklassen, Endenergie und Primärenergie erklärt
Kann ich aus dem Ausweis meine Heizkosten ablesen?
Nur grob. Multiplizieren Sie den Endenergiekennwert mit der Gebäudenutzfläche und Ihrem Energiepreis. Der tatsächliche Verbrauch hängt aber von Nutzung, Wetter und Preisen ab.
Mehr dazu: Energieausweis lesen: Effizienzklassen, Endenergie und Primärenergie erklärt
Warum ist Seite 2 oder 3 meines Ausweises leer?
Seite 2 gehört zum Bedarfsausweis, Seite 3 zum Verbrauchsausweis. Ein Ausweis wird als eine der beiden Arten ausgestellt; die Seite der anderen Art bleibt deshalb in der Regel leer.
Mehr dazu: Energieausweis lesen: Effizienzklassen, Endenergie und Primärenergie erklärt
Warum ist die Primärenergie höher oder niedriger als die Endenergie?
Weil jeder Energieträger einen eigenen Primärenergiefaktor hat. Bei Strom aus dem Netz liegt er bis Ende 2026 bei 1,8 und ab 2027 bei 1,5, bei Holz bis Ende 2026 bei 0,2 und ab 2027 bei 0,7 (Anlage 4 GModG).
Mehr dazu: Energieausweis lesen: Effizienzklassen, Endenergie und Primärenergie erklärt
Was sind die Vergleichswerte im Ausweis?
Bei Ausweisen bis Ende 2026 zeigt der Ausweis neben Ihrem Kennwert Vergleichswerte für die Endenergie (§ 85 Abs. 2 Nr. 6 und Abs. 3 Nr. 5 GModG). Sie dienen der Orientierung, wo Ihr Gebäude gegenüber anderen Gebäudearten liegt, und sind keine Grenzwerte.
Mehr dazu: Energieausweis lesen: Effizienzklassen, Endenergie und Primärenergie erklärt
Muss ich die Modernisierungsempfehlungen umsetzen?
Nein. Der Energieausweis dient der Information (§ 79 Abs. 1 GModG). Gesetzliche Nachrüstpflichten, etwa für die oberste Geschossdecke nach § 35, gelten aber unabhängig vom Ausweis.
Mehr dazu: Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis: Was sie bedeuten und wie Sie sie nutzen
Warum stehen in meinem Ausweis keine Empfehlungen?
Sind keine Maßnahmen möglich, wird das im Ausweis vermerkt (§ 84 Abs. 2); ab 2027 auch nicht, wenn die Gesamtenergieeffizienz der Klasse A entspricht (§ 84 Abs. 1 neu). Dann bleibt die Empfehlungsseite ohne Maßnahmen.
Mehr dazu: Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis: Was sie bedeuten und wie Sie sie nutzen
Kann mein Mieter verlangen, dass ich die Empfehlungen umsetze?
Aus dem Energieausweis nicht. Die Empfehlungen sind Information und begründen keinen Anspruch.
Mehr dazu: Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis: Was sie bedeuten und wie Sie sie nutzen
Ersetzen die Empfehlungen eine Energieberatung?
Nein. Sie sind kurz gefasste Hinweise. Eine Energieberatung, etwa mit individuellem Sanierungsfahrplan, geht deutlich tiefer.
Mehr dazu: Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis: Was sie bedeuten und wie Sie sie nutzen
Verbessert eine Modernisierung sofort die Klasse im Ausweis?
Nicht im bestehenden Ausweis. Dafür brauchen Sie einen neuen Ausweis. Ein Bedarfsausweis zeigt den neuen Zustand sofort, ein Verbrauchsausweis erst mit neuen Abrechnungen.
Mehr dazu: Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis: Was sie bedeuten und wie Sie sie nutzen
Was bedeutet kosteneffizient?
Gemeint sind Maßnahmen, deren Kosten in einem vernünftigen Verhältnis zur erwarteten Einsparung stehen. Eine feste Formel dafür nennt das Gesetz für die Empfehlungen nicht; es verlangt kurz gefasste fachliche Hinweise (§ 84 Abs. 1).
Mehr dazu: Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis: Was sie bedeuten und wie Sie sie nutzen
Energieausweis online