Ratgeber · Ausweis verstehen

Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis: Was sie bedeuten und wie Sie sie nutzen

Jeder Energieausweis für ein bestehendes Gebäude enthält Modernisierungsempfehlungen: kurze Hinweise, wie sich die Energieeffizienz des Hauses kosteneffizient verbessern lässt. Viele Eigentümer fragen sich, ob sie diese Empfehlungen umsetzen müssen. Dieser Ratgeber erklärt, was die Empfehlungen sind, was sie nicht sind und wie Sie sie sinnvoll nutzen.

  • Aktualisiert am
  • 6 Min. Lesezeit
  • Rechtsstand 27. September 2026

Das Wichtigste in Kürze

Was
kurze fachliche Hinweise zur kosteneffizienten Verbesserung
Wo
Seite 4 des Energieausweises
Verbindlich?
nein, der Ausweis dient der Information
Aber
gesetzliche Nachrüstpflichten gelten unabhängig davon

Was Modernisierungsempfehlungen sind

Das Gebäudemodernisierungsgesetz – GModG (bis 28.07.2026: Gebäudeenergiegesetz, GEG) verlangt, dass der Ausweis für ein bestehendes Gebäude Empfehlungen für Maßnahmen zur kosteneffizienten Verbesserung der Energieeffizienz enthält, „in Form von kurz gefassten fachlichen Hinweisen“ (§ 84 Abs. 1). Die Empfehlungen können sich auf das gesamte Gebäude, auf einzelne Außenbauteile oder auf die Anlagentechnik beziehen.

  • Pflichtbestandteil: Die Empfehlungen gehören zum Energieausweis (§ 85 Abs. 4). Sie stehen auf Seite 4 des heutigen amtlichen Musters.
  • Wenn nichts zu empfehlen ist: Sind keine Maßnahmen möglich, wird das im Ausweis vermerkt (§ 84 Abs. 2); ab 2027 auch nicht, wenn die Gesamtenergieeffizienz der Klasse A entspricht (§ 84 Abs. 1 neu).
  • Kurz gefasst: Die Empfehlungen sind Hinweise, keine Planung. Sie nennen, was sich lohnen kann, aber nicht, wie genau es auszuführen ist.

Sind die Empfehlungen verbindlich?

Nein. Energieausweise „dienen ausschließlich der Information“ (§ 79 Abs. 1). Ab 2027 heißt es, der Ausweis „dient der Information oder, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist, dem Nachweis“ über die Gesamtenergieeffizienz. In beiden Fassungen folgt aus den Empfehlungen keine Pflicht, sie umzusetzen, weder für Sie als Eigentümer noch für einen Käufer. Auch Mieter können aus den Empfehlungen keine Modernisierung verlangen.

Davon zu unterscheiden sind gesetzliche Nachrüstpflichten. Sie gelten unabhängig davon, was im Ausweis steht.

Empfehlung und Nachrüstpflicht im Vergleich

  • Rechtsgrundlage

    Modernisierungsempfehlung
    § 84 GModG
    Gesetzliche Nachrüstpflicht
    zum Beispiel § 35 GModG (bis 28.07.2026: § 47 GEG)
  • Verbindlich?

    Modernisierungsempfehlung
    nein
    Gesetzliche Nachrüstpflicht
    ja
  • Bei Verstoß

    Modernisierungsempfehlung
    keine Folgen
    Gesetzliche Nachrüstpflicht
    Ordnungswidrigkeit (§ 108 Abs. 1 Nr. 2)
  • Inhalt

    Modernisierungsempfehlung
    hängt vom Gebäude ab
    Gesetzliche Nachrüstpflicht
    vom Gesetz festgelegt

Typische Empfehlungen

Welche Empfehlungen im Ausweis stehen, hängt von Ihrem Gebäude ab. Häufig betreffen sie diese Bereiche:

Beispiele für Modernisierungsempfehlungen

  • Dach oder oberste Geschossdecke

    Beispiel für eine Empfehlung
    Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Daches
  • Außenwände

    Beispiel für eine Empfehlung
    Außendämmung der Fassade, etwa im Zuge einer Putzsanierung
  • Kellerdecke

    Beispiel für eine Empfehlung
    Dämmung der Kellerdecke von unten
  • Fenster

    Beispiel für eine Empfehlung
    Austausch alter Fenster gegen Fenster mit Wärmeschutzverglasung
  • Heizung

    Beispiel für eine Empfehlung
    Erneuerung des Wärmeerzeugers, hydraulischer Abgleich
  • Leitungen

    Beispiel für eine Empfehlung
    Dämmung von Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen
Die Beispiele sind allgemein und keine Aussage über ein bestimmtes Gebäude.

So nutzen Sie die Empfehlungen

  1. Pflichten zuerst: Prüfen Sie, ob eine gesetzliche Nachrüstpflicht Ihr Haus betrifft. Sie gilt unabhängig vom Ausweis.
  2. Prioritäten setzen: Die Empfehlungen zeigen, wo sich eine Verbesserung lohnen kann. Nutzen Sie sie als Gesprächsgrundlage mit Handwerkern oder einem Energieberater.
  3. Maßnahmen bündeln: Manche Maßnahmen passen gut zusammen, etwa neue Fenster und eine Fassadendämmung. Das spart doppelte Arbeiten.
  4. Tiefer planen: Wer ein Haus Schritt für Schritt sanieren will, kann eine Energieberatung mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) nutzen. Die aktuellen Förderbedingungen finden Sie beim BAFA.
  5. Dokumentieren: Heben Sie Rechnungen auf. Sie helfen beim nächsten Energieausweis.

Wie sich eine Maßnahme im Ausweis zeigt, hängt von der Ausweisart ab. Ein neuer Bedarfsausweis bildet den verbesserten Zustand sofort ab, ein Verbrauchsausweis erst, wenn Abrechnungen aus der Zeit nach der Maßnahme vorliegen. Siehe Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis.

Empfehlungen bei Verkauf und Vermietung

Weil die Empfehlungen Teil des Ausweises sind, sehen Kaufinteressenten und Mieter sie mit, wenn Sie den Ausweis vorlegen. Sie sind keine Mängelliste, sondern zeigen Verbesserungsmöglichkeiten.

Für Käufer eines Ein- oder Zweifamilienhauses können die Hinweise zur obersten Geschossdecke besonders wichtig sein: Nach einem Eigentümerwechsel kann die Nachrüstpflicht aus § 35 Abs. 3 greifen. Welche Pflichten beim Verkauf gelten, erklärt der Ratgeber Energieausweis-Pflicht.

Was sich ab 1. Januar 2027 ändert

Häufige Fragen

Muss ich die Modernisierungsempfehlungen umsetzen?

Nein. Der Energieausweis dient der Information (§ 79 Abs. 1 GModG). Gesetzliche Nachrüstpflichten, etwa für die oberste Geschossdecke nach § 35, gelten aber unabhängig vom Ausweis.

Warum stehen in meinem Ausweis keine Empfehlungen?

Sind keine Maßnahmen möglich, wird das im Ausweis vermerkt (§ 84 Abs. 2); ab 2027 auch nicht, wenn die Gesamtenergieeffizienz der Klasse A entspricht (§ 84 Abs. 1 neu). Dann bleibt die Empfehlungsseite ohne Maßnahmen.

Kann mein Mieter verlangen, dass ich die Empfehlungen umsetze?

Aus dem Energieausweis nicht. Die Empfehlungen sind Information und begründen keinen Anspruch.

Ersetzen die Empfehlungen eine Energieberatung?

Nein. Sie sind kurz gefasste Hinweise. Eine Energieberatung, etwa mit individuellem Sanierungsfahrplan, geht deutlich tiefer.

Verbessert eine Modernisierung sofort die Klasse im Ausweis?

Nicht im bestehenden Ausweis. Dafür brauchen Sie einen neuen Ausweis. Ein Bedarfsausweis zeigt den neuen Zustand sofort, ein Verbrauchsausweis erst mit neuen Abrechnungen.

Was bedeutet kosteneffizient?

Gemeint sind Maßnahmen, deren Kosten in einem vernünftigen Verhältnis zur erwarteten Einsparung stehen. Eine feste Formel dafür nennt das Gesetz für die Empfehlungen nicht; es verlangt kurz gefasste fachliche Hinweise (§ 84 Abs. 1).